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Präzision.

Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter in München für belastbare Schadenanalyse und faire Fahrzeugbewertung.

Zustellung

Gutachten in 24 h

Expertise

13 Jahre Erfahrung

Prozess

Vollständig digital

100 % kostenfrei bei Fremdverschulden Gutachten in 24 h

Ihr Kfz-Gutachter in München –
Gutachten digital in 24 Stunden

Unfall gehabt? Wir übernehmen das.

Kostenloser Kosten-Check in 60 Sek. · Digitales Gutachten in 24 h

In 3 einfachen Schritten zum professionellen Kfz-Gutachten – ohne Warteschleife, ohne Bürokratiedeutsch. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.

Du suchst gezielt einen Kfz-Gutachter in München – mit Vor-Ort-Termin im ganzen Stadtgebiet? Hier geht’s zur Standortseite.

  1. 1Schaden melden

    Fotos hochladen – fertig.

  2. 2Termin wählen

    Wunschslot im Kalender.

  3. 3Gutachten erhalten

    In 24 h per E-Mail & WhatsApp.

Die 24 h beziehen sich auf die Erstellung des Gutachtens nach der Besichtigung. Der gesamte Schadenfall kann länger dauern, wenn Dritte beteiligt sind – Versicherung, Anwalt, Werkstatt oder Gegenseite. Über jeden Schritt informiere ich dich transparent im Live-Tracking.

Kfz-Meister
13 Jahre Erfahrung
Kfz-Gutachter begutachtet einen Schaden am Fahrzeug im Beisein des Fahrzeughalters
Fall #A-24-7813 Live
1%

Daten empfangen. Fotos & Angaben geprüft.

Echter Online-Kalender
Verbindlicher Slot statt Rückruf.
Gutachten in 24 h
Digitaler Fast-Track.
Freie Gutachterwahl
Dein gutes Recht nach § 249 BGB.
1 Ansprechpartner
Gutachten, Anwalt & Werkstatt aus einer Hand.
Achmet Nteli Sali – Kfz-Meister & Versuchsingenieur
Über mich

Vom Werkstattboden bis in die Entwicklung.

Bevor ich dir ein Gutachten in die Hand gebe, will ich dir erzählen, warum du dich darauf verlassen kannst. Nicht, weil ich es behaupte – sondern weil ich es gelebt habe.

„Vom Kundenkontakt über die Werkstatt bis in die Fahrzeugentwicklung – ich bringe nicht nur ein Gutachten, ich bringe die komplette Geschichte eines Fahrzeugs mit an deinen Fall."

Genau diese Kombination – Technik von Grund auf verstehen, Werkstattpraxis, Entwicklungs-Know-how und jahrelange Erfahrung im Umgang mit Menschen in schwierigen Situationen – macht den Unterschied zwischen einem Gutachten von der Stange und einem Gutachten, das wirklich hält, was es verspricht.

So funktioniert's

Kfz-Unfallgutachten & Schadengutachten in München & Umland – in 3 Schritten.

Keine Warteschleife, kein Papierkram. Der gesamte Ablauf ist digital – transparent, nachvollziehbar und juristisch sauber.

01

Schaden melden

Fahrzeugtyp wählen, Fotos hochladen, kurz beschreiben. Kein Fachjargon nötig.

02

Wunschtermin wählen

Echter Kalender mit freien Slots – auch am Wochenende. Vor Ort oder in einer unserer Werkstätten.

03

Gutachten erhalten

Innerhalb von 24 h digital per E-Mail & WhatsApp – Postversand auf Wunsch. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung.

Direkt loslegen – ohne Verpflichtung.

Wähle einen Termin oder schreib uns auf WhatsApp.

Kosten-Check & Self-Service

Kosten klären & Wunschtermin buchen –
kein „wir rufen zurück".

Schritt 1 zeigt dir sofort, was dein Gutachten kostet – ohne Kleingedrucktes. Danach wählst du deinen Slot direkt im Kalender. Verbindlich, sofort bestätigt, auch am Wochenende.

  • Ehrlicher Kosten-Check statt pauschaler „100 % kostenlos"-Aussage
  • Freie Gutachterwahl – auch wenn deine Versicherung etwas anderes sagt
  • Terminbestätigung per E-Mail · kostenlose Umbuchung bis 12 h vorher
  • Autosave: Fortschritt bleibt erhalten, wenn du später weitermachst
Schritt 1 von 5
Autosave aktiv
1
2
3
4
5

Wer ist am Unfall schuld?

Ehrlicher Kosten-Check: Du siehst sofort, was für dich anfällt.

Live Case-Tracking

Wie eine Paketverfolgung – nur für dein Gutachten.

Ab dem ersten Schritt siehst du in deinem persönlichen Portal exakt, wo dein Fall gerade steht. Keine E-Mail-Anfragen, keine Warteschleifen.

Fall
#A-24-7813 · Pkw · Auffahrunfall
Aktiv · Update vor 45 Sek.
  1. Daten empfangen
    Fotos & Angaben geprüft.
  2. Termin bestätigt
    Slot fixiert, SMS versendet.
  3. Besichtigung erfolgt
    Sachverständiger vor Ort.
  4. 4
    Gutachten versendet
    Digital per E-Mail & WhatsApp.
Live-Updates
  1. Sachverständige/r ist unterwegs zum Termin.17:51
  2. Terminbestätigung an dich versendet (SMS + E-Mail).17:48
  3. Fotos automatisch analysiert – 3 Schadstellen erkannt.17:46
Achmet Nteli Sali
Persönlich – kein Callcenter
0151 5682 1462
Mo–So 08–21 Uhr
info@carvaluexperts.de
Antwort innerhalb 2 h
360° Rundum-Service

1 Ansprechpartner.Für den ganzen Schadenfall.

Du musst nicht mehrere Firmen koordinieren. Ich übernehme das Gutachten und kümmere mich auf Wunsch um Anwalt und Werkstatt – transparent, ohne versteckte Provisionen.

Kfz-Gutachten

Kernleistung: unabhängiges Sachverständigen-Gutachten – gerichtsfest & versicherungsfähig.

Unabhängig & unbestechlich

So erkennst du einen seriösenKfz-Gutachter.

Im Netz kursieren zunehmend Fake-Gutachter-Seiten mit erfundenen Adressen. Prüf mich gerne an diesen 4 Punkten – und jeden anderen Anbieter genauso.

  • Impressum mit ladungsfähiger Adresse & echtem Ansprechpartner
  • Kfz-Meister mit 13 Jahren Erfahrung im Automotive-Segment
  • Zusatz-Qualifikation als Versuchsingenieur (Fahrzeugtechnik)
  • Klare Preis- und Kostenlogik vor dem Absenden sichtbar

Wichtig: Du hast in jedem Fall das Recht auf freie Gutachterwahl (§ 249 BGB). Die gegnerische Versicherung darf dir keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben.

Dein Ansprechpartner – persönlich, nicht anonym
Achmet Nteli Sali – Kfz-Meister & Versuchsingenieur

Achmet Nteli-Sali

Inhaber · Kfz-Meister · Versuchsingenieur

„13 Jahre Erfahrung im Automotive-Segment als Kfz-Meister und Versuchsingenieur. Kein Team hinter Callcenter-Nummern – du sprichst direkt mit mir."

Kfz-Meister13 Jahre ErfahrungVersuchsingenieur

Präzision durch Technologie

KI-gestützte Software & systematische Algorithmen – für besonders gründliche und lückenlose Gutachten.

Fehlerfreie Analyse
Präzise Wertermittlung
Automatisierter Abgleich
Rechtssichere Reports
Google-Bewertungen
5,0

Lies echte Erfahrungsberichte meiner Kundinnen und Kunden direkt in meinem Google Unternehmensprofil.

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Leistungen im Detail

Gutachten für jede Situation – München & Umland

Schadengutachten, Wertgutachten und Zusatzleistungen vom unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Kategorie wählen, durch die Slides blättern – und du siehst sofort, was dahintersteckt.

Leistung 1 von 6: Unfallgutachten

01 / 06

Unfallgutachten

Haftpflichtgutachten

Der Klassiker nach einem Unfall zwischen zwei Fahrzeugen. Herzstück ist die Schadenkalkulation: alle Beteiligten, der Zustand vor und nach dem Unfall sowie der nötige Reparaturaufwand werden dokumentiert. Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

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Standorte & Einzugsgebiet

Wir sind in München und im gesamten Umland vor Ort. Zoome in die Karte und tippe einen Pin an – für lokale Infos.

Zum Anzeigen der Karte wird Kartenmaterial auf Basis von OpenStreetMap von einem externen Server geladen. Dabei wird Ihre IP-Adresse übertragen.

Ihre Einwilligung wird gespeichert und ist jederzeit über die Cookie-Einstellungen widerrufbar.

© OpenStreetMap · CARTO
Google-Bewertungen

Was Mandanten sagen

5,0
Basierend auf 6 Bewertungen
Sept. 2025

Sehr professionelle und schnelle Abwicklung nach meinem Unfall. Achmet hat mir Schritt für Schritt erklärt, worauf zu achten ist. Gutachten war innerhalb kurzer Zeit fertig und die Versicherung hat vollständig reguliert. Klare Empfehlung!"

MK
Michael K.
Google
Häufige Fragen

Was du wissen willst –
verständlich erklärt.

Ohne Juristendeutsch. Wenn deine Frage nicht dabei ist, ruf mich an oder schreib mir.

Hinweis: Diese FAQ ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bagatellgrenze sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen.

Kosten & Bezahlung

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollen Kosten des Gutachtens – direkt an den Sachverständigen. Du musst nichts vorstrecken. Bei Eigenverschulden übernimmt – falls vorhanden – deine eigene Kaskoversicherung die Kosten, meist abzüglich Selbstbeteiligung.

Die Kosten richten sich nach der Schadenshöhe (Honorartabelle nach BVSK-Empfehlung). Ich lege mein Honorar vorab transparent offen – frag einfach bei der Beauftragung danach.

Bei Teilschuld wird nach Haftungsquote aufgeteilt: Deinen Anteil zahlt deine eigene Versicherung, den Rest die gegnerische Haftpflicht.

Ab der sogenannten Bagatellgrenze von ca. 1.000 € Reparaturkosten. Diese Grenze ist gesetzlich nicht fixiert und wird durch die Rechtsprechung ortsabhängig unterschiedlich bewertet – je nach zuständigem Gericht kann sie abweichen. Darunter reicht in der Regel ein einfacher Kostenvoranschlag – sobald aber Wertminderung oder Nutzungsausfall im Spiel sind, ist ein Gutachten sinnvoll.

Deine Rechte als Geschädigter

Nein. Du hast das Recht auf freie Gutachterwahl (§ 249 BGB, bestätigt durch BGH-Urteil VI ZR 225/13). Kein Versicherungsmitarbeiter darf dir einen Sachverständigen vorschreiben oder dich unter Druck setzen. Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich deine Interessen – ein Versicherungsgutachter tendiert zu einer niedrigeren Schadensbewertung.

Ja, solange du nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet hast. Die Kosten trägt weiterhin die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Nein. Im Kaskofall bestimmt in der Regel deine eigene Versicherung den Gutachter bzw. das weitere Vorgehen.

Ablauf & Dauer

Terminvereinbarung → Besichtigung vor Ort, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt (30–60 Min., inkl. Fotos und Messungen) → Kalkulation von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung → digitale Übermittlung an dich und ggf. an die Versicherung.

Die Besichtigung erfolgt meist innerhalb von 1–2 Werktagen. Bei mir bekommst du das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung – digital per E-Mail oder WhatsApp. Den Status kannst du jederzeit im Live-Tracking verfolgen. Ehrlich gesagt: Die 24 Stunden gelten für meinen Teil, also das Gutachten selbst. Der gesamte Schadenfall kann sich im Einzelfall länger ziehen, weil weitere Beteiligte in der Kette mitwirken – ungeklärte Schuldfrage, Rückmeldungen der Versicherung, Termine bei Anwalt oder Werkstatt, Nachfragen zu Fahrzeugdaten. Darauf habe ich keinen direkten Einfluss, ich halte dich aber über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Die gesetzliche Regulierungsfrist beträgt 4–6 Wochen nach Einreichung des Gutachtens. In der Praxis brauchen die Versicherungen für die eigentliche Regulierung meist 6–8 Wochen. In Ausnahmefällen – etwa bei ungeklärter Schuldfrage, fehlenden Unterlagen oder hohem Schadenaufwand – kann die Abwicklung auch länger dauern.

Ja. Für die Wartezeit auf das Gutachten stehen dir üblicherweise 1–2 Tage plus eine angemessene Bedenkzeit als Nutzungsausfall bzw. Mietwagenzeit zu.

Ja. Vor-Ort-Termine sind mein Standard – zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Partner-Werkstatt. Du wählst den Ort direkt bei der Terminbuchung.

Was steht im Gutachten?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Markt. Der Restwert ist der Wert deines Fahrzeugs im beschädigten Zustand – entscheidend bei der Frage, ob ein Totalschaden vorliegt.

Auch nach fachgerechter Reparatur verliert ein Fahrzeug an Marktwert, weil es als Unfallwagen gilt. Diese merkantile Wertminderung wird im Gutachten beziffert und dir (bzw. bei Leasing der Leasinggesellschaft) zusätzlich ausgezahlt.

Eine Geldentschädigung, wenn du während der Reparaturzeit auf einen Mietwagen verzichtest – als Ausgleich dafür, dass dir dein Fahrzeug in dieser Zeit nicht zur Verfügung stand.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – bzw. bei der sogenannten 130 %-Regel bis zu 130 % davon erreichen. Ich stelle das im Gutachten anhand von Restwert- und Wiederbeschaffungswertermittlung fest.

Sonderfälle

Bei mir bleibst du als Kunde nicht allein. Ich kümmere mich persönlich um dein Anliegen – das ist für mich selbstverständlich, aber leider nicht bei jedem Sachverständigen garantiert. Falls die Versicherung zögert oder ablehnt, arbeite ich Hand in Hand mit einem Netzwerk aus hochspezialisierten Verkehrsrechtsanwälten, die dich im Haftpflichtfall meist kostenfrei vertreten und gemeinsam mit mir das Bestmögliche für dich herausholen.

Bei einem klassischen Bagatellschaden unter ca. 1.000 € ist oft kein vollständiges Gutachten nötig – hier reicht in der Regel ein Kurzgutachten, um alle Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Lass dich auf keinen Fall mit einem bloßen Werkstatt-Kostenvoranschlag oder einem Angebot der Versicherung abspeisen: Versicherungen haben ein Eigeninteresse daran, Gutachter und Rechtsanwälte aus der Schadensregulierung herauszuhalten, um eigene Kosten zu sparen. Als unabhängiger Kfz-Gutachter achte ich auf alle Positionen, die dir zustehen – etwa Wertminderung und Nutzungsausfall – und setze sie für dich durch.

Grundsätzlich steht die merkantile Wertminderung dem Eigentümer zu. Bei einer Finanzierung kommt es auf die Vertragsart an: 1. Klassischer Ratenkredit (Sicherungsübereignung): Du bist wirtschaftlicher Eigentümer, die Bank hält den Fahrzeugbrief als Sicherheit. Die gegnerische Versicherung zahlt die Wertminderung meist direkt an dich – sofern du die Raten bedienst und das Fahrzeug fachgerecht reparierst. Formal kann die Bank verlangen, den Betrag zur Restschuldenminderung zu verwenden; in der Praxis passiert das selten, wenn alles ordnungsgemäß läuft. 2. Drei-Wege-Finanzierung (Ballonkredit): Hier hast du eine Rückgabeoption. Da der Unfall den zukünftigen Restwert mindert, wird die Wertminderung meist an dich ausgezahlt oder mit der Bank verrechnet. 3. Leasing: Das Leasingunternehmen ist Eigentümer. Die Wertminderung steht ausschließlich der Leasinggesellschaft zu. Wird das Geld versehentlich an dich gezahlt, leitest du es an die Leasingbank weiter. Tipp: Prüfe im Kreditvertrag die Klauseln zu "Sicherungsübereignung" oder "Pflichten bei Unfallschäden". Und sorge für ein unabhängiges Gutachten sowie einen Reparaturnachweis – die Versicherung zahlt die Wertminderung meist erst, wenn die fachgerechte Reparatur nachgewiesen ist.

Bei Leasingfahrzeugen steht die Wertminderung der Leasinggesellschaft zu, nicht dem Fahrer bzw. Halter.

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